Verkehrsregeln auf Supermarktparkplätzen: Besondere Vorsicht geboten

Verkehrsregeln auf Supermarktparkplätzen: Besondere Vorsicht geboten

Verkehrsregeln auf Supermarktparkplätzen: Besondere Vorsicht geboten

Mit dem Anstieg des Verkehrsaufkommens in der Vorweihnachtszeit, insbesondere auf Supermarktparkplätzen, betont die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) die Notwendigkeit, besondere Vorsicht walten zu lassen. Trotz der Geltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es spezielle Regelungen für Parkplätze, wie die Berücksichtigung der Rangierflächen ohne eindeutigen Straßencharakter und eventuelle zusätzliche Regeln durch die Parkplatzbetreiber. Unfälle können zu geteilten Schuldzuweisungen führen, besonders wenn Fahrer sich blind auf die Vorfahrt verlassen.

Besondere Regelungen und Umsicht gefordert

Die GTÜ erinnert daran, dass die Teilnahme am Straßenverkehr „ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht“ erfordert, wie in Paragraph 1, Absatz 1 der StVO festgelegt.

Auf Parkplätzen bedeutet dies insbesondere, dass Autofahrer Schrittgeschwindigkeit einhalten und durch Blickkontakt und Gesten kommunizieren sollten. Konflikte um Parklücken sind ebenfalls durch die StVO geregelt, wobei der zuerst Ankommende Vorrang hat. Doch auch hier bleibt Umsicht entscheidend, um Unfälle zu vermeiden.

Zusätzlich zur Fahrweise sind auch die Parkdauer und die Art der Nutzung des Parkplatzes durch die Beschilderung des Betreibers geregelt. In Parkhäusern gelten ähnliche Vorschriften wie auf offenen Parkplätzen, einschließlich der Notwendigkeit, jederzeit bremsbereit zu sein. Die GTÜ weist darauf hin, dass auch herumrollende Einkaufswagen Schäden verursachen können, für die der Kunde haftet, nicht die Kfz-Haftpflichtversicherung. Bei Unfällen empfiehlt die GTÜ, die Schäden zu dokumentieren und die Daten aller Beteiligten festzuhalten.

Quelle: https://www.auto-medienportal.net/artikel/detail/63933