Optimieren Sie Ihr Geschäft mit Ersatzwagenvermietungen: Ein Leitfaden für KFZ-Werkstätten

Optimieren Sie Ihr Geschäft mit Ersatzwagenvermietungen: Ein Leitfaden für KFZ-Werkstätten

Einführung in die Ersatzwagenvermietung

Die Vermietung eines Ersatzwagens scheint auf den ersten Blick ein einfacher Prozess zu sein. Doch die Realität in vielen Kfz-Werkstätten sieht anders aus. „Der Preis eines Mietwagens wird durch eine Vielzahl von Faktoren bestimmt“, erklärt Stephan Schmid, Rechtsanwalt bei der Kanzlei Voigt, der sich auf Verkehrs- und Versicherungsrecht spezialisiert hat. Er betont: „Zu diesen Faktoren zählen verfügbare Fahrzeugmodelle, der Bedarf des Geschädigten und bereits vorhandene Angebote von Versicherern.“

Berücksichtigung von Versicherungsangeboten

Es ist entscheidend, dass Werkstätten zunächst prüfen, ob die Versicherung des Unfallgegners bereits ein Mietwagenangebot vorgelegt hat, denn dieses ist bindend. Schmid rät: „In Fällen, wo die Nutzungsausfallentschädigung höher als der Versicherungssatz ist, kann es sinnvoll sein, sich diese vom Kunden übertragen zu lassen, besonders wenn der Bedarf des Kunden nicht den ganzen Tag umfasst.“

Analyse des täglichen Fahrbedarfs

Geschädigte haben grundsätzlich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, um die durch den Unfall verlorene Mobilität zu ersetzen. Dieser Anspruch wird jedoch durch die Pflicht zur Schadenminderung begrenzt. „Wenn ein Geschädigter weniger als 20 Kilometer pro Tag fährt, könnte es kostengünstiger sein, stattdessen ein Taxi zu nutzen“, erklärt Schmid. Diese 20-Kilometer-Grenze ist ein etablierter Richtwert in der Rechtsprechung, der jedoch unter bestimmten Umständen, wie bei Schwangeren oder Ärzten im Notdienst, angepasst werden kann.

Die Vermietung sollte nicht nur auf den Fahrzeugtyp achten, sondern auch mögliche Zusatzleistungen berücksichtigen. „Es ist wichtig, dass der Mietvertrag genau festlegt, wer das Fahrzeug fahren darf, und ob zum Beispiel ein zweiter Fahrer notwendig ist“, betont Schmid. Zusätzlich sollte überprüft werden, ob der Unfallwagen auch von anderen Personen genutzt wurde und ob diese im Ersatzwagen ebenfalls fahren dürfen.

Berechnung der Mietwagenkosten

Die Berechnung der Mietwagenkosten ist oft komplex. Schmid erläutert, dass die sogenannte Schwacke-Liste und die Fraunhofer-Liste häufig genutzte Ressourcen sind, deren Ergebnisse jedoch variieren können.

„Eine Mischung aus beiden Listen, die sogenannte Fracke-Methode, hat sich etabliert, um einen gerechten Mittelwert zu finden“, sagt Schmid.

Der Bundesgerichtshof hat bestätigt, dass verschiedene Listen für die Kostenermittlung herangezogen werden können.

Ohne detailliertes Fachwissen verschenken Werkstätten bares Geld“, warnt Schmid. Er empfiehlt, dass sich Betriebe durch Fachanwälte beraten lassen und digitale Tools nutzen, um Mietverträge und Kosten effizient zu verwalten. Die Kanzlei Voigt unterstützt Werkstätten aktiv bei diesen Prozessen, um sicherzustellen, dass die Vermietung von Ersatzwagen profitabel und rechtlich abgesichert bleibt.

Dieser Leitfaden verdeutlicht, dass die Vermietung von Ersatzwagen weit mehr erfordert als nur das Übergeben der Schlüssel. Durch eine sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung können Werkstätten ihren Kunden einen wertvollen Service bieten und gleichzeitig ihr eigenes Risiko minimieren.

Quelle: https://schaden.news/de/article/link/44054/kanzlei-voigt-tipps-unfallersatzvermietung