Urteil

Neuregelungen im Straßenverkehr ab 2025: Was Autofahrer wissen müssen

Neuregelungen im Straßenverkehr ab 2025: Was Autofahrer wissen müssen

Das Jahr 2025 bringt zahlreiche Änderungen und Neuerungen im Straßenverkehr mit sich. Autofahrer, Motorradfahrer und andere Verkehrsteilnehmer sollten sich rechtzeitig informieren, um Geldstrafen zu vermeiden und auf der sicheren Seite zu bleiben. Hier ist ein Überblick über die wichtigsten Punkte, die ab dem 1. Januar 2025 gelten.

1. Führerscheinumtausch: Pflicht für Papierführerscheine

Wer zwischen 1971 und 1998 geboren wurde und noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzt, muss diesen bis zum 19. Januar 2025 in einen modernen, fälschungssicheren Scheckkartenführerschein umtauschen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Verwarngeld von mindestens zehn Euro. Papierführerscheine, die zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, sind bis zum 19. Januar 2026 umzutauschen.

2. HU-Plaketten: Farbwechsel und neue Regelungen

Alle Fahrzeuge mit einer orangefarbenen HU-Plakette müssen 2025 zur Hauptuntersuchung (HU). Nach erfolgreicher Prüfung wird eine gelbe Plakette vergeben, die bis 2027 gültig ist. Neu zugelassene Pkw und Wohnmobile mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen erhalten 2025 eine braune Plakette. Diese Fahrzeuge müssen erstmals 2028 zur HU.

3. Versicherungskennzeichen: Jetzt grün

Kleinkrafträder, Roller, S-Pedelecs und Leichtmobile erhalten ab 2025 ein grünes Versicherungskennzeichen. Diese Farbe wechselt jedes Jahr, um die Gültigkeit der Versicherung zu kennzeichnen. Fahrer sollten sich rechtzeitig um das neue Kennzeichen kümmern.

4. Reifenregelungen: Neue Anforderungen bei Winterreifen

Bei winterlichen Straßenverhältnissen dürfen ab Oktober 2024 nur noch Reifen mit dem „Alpine“-Symbol verwendet werden. Dieses Symbol zeigt eine Schneeflocke vor einem Berggipfel. „M+S“-Reifen, die seit 2018 nicht mehr produziert werden, sind ab 2025 nicht mehr erlaubt. Reifen, die beide Symbole tragen, können weiterhin genutzt werden.

5. Gasprüfung für Wohnmobile und Wohnwagen

Für Wohnmobile und Wohnwagen wird ab dem 19. Juni 2025 eine verpflichtende Gasprüfung eingeführt. Diese Prüfung ist alle zwei Jahre zu erneuern, andernfalls drohen Bußgelder. Die GTÜ bietet diese Prüfungen flächendeckend in Deutschland an.

6. Treibstoffkosten: CO2-Steuer wird erhöht

Ab Januar 2025 steigt die CO2-Steuer von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Durch die Erhöhung und die zusätzliche Mehrwertsteuer werden Benzin und Diesel teurer. Autofahrer sollten sich auf steigende Spritkosten einstellen.

7. Motorräder: Neue Normen und Reifenregelungen

Ab 2025 dürfen neue Motorräder nur noch zugelassen werden, wenn sie die Euro-Norm 5+ erfüllen. Außerdem endet die Übergangsfrist für ältere Motorradreifen. Reifen, die vor dem 31. Dezember 2019 hergestellt wurden, benötigen ab 2025 eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Neuere Reifen müssen den Angaben im Fahrzeugschein entsprechen. Bei Abweichungen ist eine Einzelabnahme durch eine Prüforganisation erforderlich. Auch hier stehen die GTÜ-Partner zur Verfügung.

Rechtzeitig informieren und handeln

Die Neuregelungen im Straßenverkehr ab 2025 betreffen viele Aspekte, von Führerscheinen über Fahrzeugprüfungen bis hin zu neuen Reifen- und Umweltstandards. Autofahrer und Verkehrsteilnehmer sollten sich rechtzeitig auf die Änderungen einstellen, um unnötige Strafen zu vermeiden und sicher unterwegs zu sein. Informiere dich frühzeitig und halte dein Fahrzeug auf dem neuesten Stand – so startest du sorgenfrei ins Jahr 2025.

Quelle: https://www.auto-medienportal.net/artikel/detail/66637