Beim Kauf eines Oldtimers kann eine Zustandsnote entscheidend sein – nicht nur für Wert und Preis, sondern auch rechtlich. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat klargestellt, wie diese Noten im Kaufvertrag zu behandeln sind und welche Folgen das Urteil für Käufer und Verkäufer klassischer Fahrzeuge hat.
„Im klassischen Oldtimer-Markt hat die Zustandsnote mehr Gewicht, als viele denken – sie kann zur verbindlichen Zusicherung im Kaufvertrag werden.“
Zustandsnoten im Oldtimerkauf – branchenüblich, wertentscheidend, verpflichtend?
Oldtimer werden in der Szene regelmäßig anhand eines Zustands-Notensystems bewertet – meist nach etablierten Skalen wie denen von „Motor Klassik“, die von Note 1 (bestmöglicher Zustand) bis Note 5 (Restaurationsfall) reichen. Diese Noten sind nicht nur Markt- und Wertindikatoren, sondern prägen auch die Erwartungen von Käufern und Verkäufern.
Der BGH hat in einem aktuellen Urteil entschieden, dass die Angabe einer Zustandsnote im Kaufvertrag regelmäßig eine sogenannte „Beschaffenheitsvereinbarung“ darstellt – also eine vertraglich verbindliche Zusage darüber, in welchem Zustand das Fahrzeug tatsächlich ist. Dies gilt auch beim Verkauf von privat an privat.
Bindende Zusicherung trotz Gewährleistungsausschluss
Im verhandelten Fall hatte ein Käufer einen MG B Roadster von 1973 erworben. Im Vertrag war der Zustand mit „2-3“ angegeben, gleichzeitig aber die Sachmängelhaftung ausgeschlossen. Als später erhebliche Rostschäden auftauchten und der Wagen beim TÜV durchfiel, wollte der Käufer den Kauf rückgängig machen.
Der BGH entschied: Die Zustandsnote selbst kann eine vertraglich vereinbarte Beschaffenheitszusage sein, die der Verkäufer damit übernimmt. Ein Gewährleistungsausschluss hilft dem Verkäufer dann in der Regel nicht weiter, weil die Note für den objektiven Empfänger als verbindliche Eigenschaftsangabe über den Zustand des Fahrzeugs verstanden wird.
Das Gericht betonte, dass Zustandsnoten im Oldtimer-Segment branchenüblich und wertbildend sind – daher sei ihre Angabe im Vertrag rechtlich bindend, sofern nicht besondere Umstände im Einzelfall dagegen sprechen.
Praxis-Tipp für Oldtimer-Verkäufer und -Käufer
- Für Verkäufer: Vorsicht bei Zustandsnoten im Inserat oder Vertrag – sie können mehr sein als eine „Meinung“ und als verbindliche Zusicherung gelten.
- Für Käufer: Eine klar definierte und nachvollziehbare Zustandsnote kann im Streitfall helfen, Rechte durchzusetzen.
- Verträge sorgfältig formulieren: Besonders wenn Zustandsnoten übernommen werden, sollte klar sein, was tatsächlich zugesichert wird und wie sich diese Einschätzung begründet.


