Autodiebstahl und Fahrzeugaufbruch: Präventive Maßnahmen und Versicherungsschutz

Autodiebstahl und Fahrzeugaufbruch: Präventive Maßnahmen und Versicherungsschutz

Autodiebstahl und Fahrzeugaufbruch: Präventive Maßnahmen und Versicherungsschutz

Die Zahl der Autodiebstähle ist nach Angaben des Gesamtverbandes der Versicherer (GDV) im Jahr 2022 um 25 Prozent gestiegen, mit einem wirtschaftlichen Schaden von nahezu 250 Millionen Euro. Zusätzlich sind Diebstähle von Bordcomputern, Lenkrädern und anderen Fahrzeugteilen um 15 Prozent angewachsen. Peter Schnitzler, Kfz-Experte der ERGO-Versicherung, erläutert, wie Autofahrer ihr Eigentum schützen können und welche Schritte im Falle eines Diebstahls oder Aufbruchs zu unternehmen sind.

Keyless-Go-Systeme als Einfallstor für Diebe

Moderne Autos verfügen häufig über Keyless-Go-Systeme, die zwar den Komfort erhöhen, aber auch Sicherheitsrisiken bergen. Diebe nutzen Funkwellen-Verlängerungen, um das Signal des Autoschlüssels zu verstärken und sich Zugang zum Fahrzeug zu verschaffen. Schnitzler empfiehlt, den Schlüssel weit von Türen und Fenstern entfernt aufzubewahren und möglicherweise in Alufolie, einer Metalldose oder einer RFID-Schutztasche zu lagern. Zusätzliche Sicherheit bieten das Deaktivieren der Keyless-Go-Funktion und das Parken in einer abgeschlossenen Garage.

Weitere Präventionsmaßnahmen

Schnitzler betont, dass auch traditionelle Einbruchsmethoden wie das Einschlagen von Scheiben oder das Aufbrechen von Türen weiterhin üblich sind. „Um sich davor zu schützen, lautet die oberste Regel: Beim Verlassen des Fahrzeugs niemals Wertsachen offen liegen lassen“, warnt er. Zudem sollten alle Eingänge fest verschlossen und das Absperrsignal überprüft werden, selbst bei kurzen Stopps. Ergänzend dazu können mechanische Sicherungen wie eine Lenkradkralle abschreckend wirken.

Autodiebstahl – was tun?

Im Falle eines Diebstahls oder Aufbruchs rät Schnitzler zur Ruhe. Die ersten Schritte umfassen die Benachrichtigung der Polizei, die Dokumentation der Schäden und der gestohlenen Teile sowie die Kontaktaufnahme mit der Versicherung. „Für die Schadensmeldung benötigen Autobesitzer das Protokoll der Polizeidienststelle, den Kfz-Brief, alle Autoschlüssel und die Bescheinigung über die Stilllegung,“ fügt Schnitzler hinzu.

Welche Versicherung aufkommt

Bei gestohlenen Fahrzeugen oder fest verbauten Teilen ist die Teilkaskoversicherung zuständig, die den Wiederbeschaffungswert erstattet und für Schäden am Fahrzeug aufkommt. Lose Gegenstände können unter Umständen durch die Hausratversicherung abgedeckt sein.

Quelle: https://www.vkuonline.de/auto-gestohlen-oder-aufgebrochen-was-zu-tun-ist-und-wer-zahlt-3494840.html